Warum haben wir überhaupt einen Vertrag über den Gebrauch des Keuschheitsgürtels aufgesetzt?
Um Missverständnisse zwischen den Partnern zu vermeiden, die dieses reizvolle Gerät aus alter Zeit zu ihrem Nutzen als sehr persönlichen Teil ihrer Lebensform nutzen möchten.
Um uns in Gedanken darauf vorzubereiten, eine Antwort geben zu können, wenn unsere Freunde, Familien und auch etwa Fremde von dem Gürtel durch einen zufälligen Blick oder eine Bemerkung im Gespräch erfahren und die Frage "Warum ...?" stellen.
Zur Schulung und als Warnung vor unerwarteteten Komplikationen bei seinem Gebrauch. Es handelt sich dabei nämlich nicht einfach nur um ein Gerät, das man ohne Folgen für den Zustand von Körper und Geist und für den gesellschaftlichen Umgang tragen könnte.
Um zu dokumentieren, dass sein Gebrauch legitime Zwecke verfolgt - gegenüber der Art von Leuten, die uns andauernd und immer mehr überall mit Metallsuchgeräten vor wirklichen oder eingebildeten Bedrohungen "schützen". Oder denen gegenüber, die auf der Suche nach versteckten Drogen einen weiblichen Gurt (auch gewaltsam) öffnen möchten, wenn sie enttäuscht feststellen, dass es sich nicht um eine "versteckte Waffe" handelt. Wenn man in einer solchen Situation nebenbei die Bemerkung fallen lässt, dass es da einen gültigen schriftlich niedergelegten Vertrag gibt, dann kann das vielleicht in einem Beamtenhirn eine Denkpause auslösen, die einem weitere Schwierigkeiten erspart (viel Glück ... und immer einen versiegelten Notschlüssel dabeihaben!).
Diese Anstrengungen könnten lächerlich erscheinen, wenn sie nicht so verdrießlich wären. Aber in solchen Situation muss man lächelnd kooperieren, um sie mit Würde und Selbstvertrauen zu meistern - und man sollte damit rechnen, dass man ihnen hin und wieder gegenübersteht.
Und um die Frage zu beantworten, "warum" wir einen tragen, natürlich mit Angaben über das "Warum" und das "Wie".
Dieser Vertrag legt Bedingungen fest, unter denen eine Person einen Keuschheitsgürtel trägt, dessen Schlüssel von einer anderen Person verwahrt wird.
Zweck: der Nutzer/die Nutzerin hat einen Keuschheitsgürtel zu tragen, um die sexuelle Lust der Unterzeichner/innen dieses Vertrages zu steigern; um ihren sexuellen Erfahrungen Qualität statt Quantität zu verschaffen; um Selbstbefriedigung des Nutzers/der Nutzerin zu unterbinden; um gezielt das sexuelle Verlangen des Nutzers/der Nutzerin zu entzünden und bis zur Verzweiflung zu steigern; um den Nutzer/die Nutzerin bei der Verhütung unkontrollierten Geschlechtsverkehrs zu unterstützen; und um gegenseitige partnerschaftliche Zuwendung, Zweisamkeit und Lebensqualität zu stärken. Darüber hinaus darf ein Keuschheitsgürtel unter gar keinen Umständen einer Person angelegt werden, die noch nicht die Volljährigkeit erreicht hat, die nicht im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist, und vor allem, die nicht frei und aus eigenem Antrieb zustimmt.
Keuschheitsgürtel: ein fest verschlossen angebrachtes gürtelartiges Gerät, das den Träger massiv daran hindert, der Selbstbefriedigung oder unkontrolliertem Geschlechtverkehr nachzugehen. Während solche Geräte früher ausschließlich von dem weiblichen Partner getragen wurden, werden sie heute zunehmend auch von dem männlichen Partner getragen. Die Begriffe "Gürtel" und "Keuschheitsgürtel" sind in diesem Vertrag als synonym zu betrachten.
Nutzer(in): die Person, die einen Keuschheitsgürtel trägt.
Schlüsselverwalter(in): die Person, die alle Schlüssel und/oder Siegel zu dem Keuschheitsgürtel des Nutzers/der Nutzerin unter ihrer Kontrolle hat.
Safeword (oder "safephrase"): ein Wort oder eine Wortverbindung, die zwischen Nutzer(in) und Schlüsselverwahrer(in) vereinbart ist und vom Nutzer/von der Nutzerin dazu verwendet werden kann, unmissverständlich und augenblicklich die Entfernung des Gürtels aus Gründen zu erreichen, die dem Nutzer/der Nutzerin unabweisbar scheinen.
Notfall: eine Gefahr für die physische oder gesellschaftliche Integrität, die der Schlüsselverwahrer/die Schlüsselverwahrerin als bedrohliche Situation ansieht, die einen sofortigen Eingriff erfordert. Ein bis zur Verzweiflung gesteigertes sexuelles Verlangen des Nutzers/der Nutzerin allein gilt noch nicht als Notfall. Der Nutzer/die Nutzerin kann den Schlüsselverwahrer/die Schlüsselverwahrerin von bevorstehenden oder bereits eingetretenen Notfällen in Kenntnis setzen, um Anweisungen einzuholen.
(1) Der Nutzer/die Nutzerin hat den Keuschheitsgürtel immer dann zu tragen, wenn der Schlüsselverwalter/die Schlüsselverwalterin dies verlangt, außer in den unter (2a), (4), (5), (9) und (9a) niedergelegten Fällen.
(2) Der Schlüsselverwalter/die Schlüsselverwalterin hat - mit der in (2a) niedergelegten Ausnahme - jederzeit alle Schlüssel und Siegel zu dem Keuschheitsgürtel zu überwachen.
(2a) Der Schlüsselverwalter/die Schlüsselverwalterin hat dem Nutzer/der Nutzerin einen versiegelten, versteckten oder anderweitig geschützten Sicherheitsnotschlüssel bereitzustellen. Dieser Schlüssel ist unabhängig von dem unter (5) behandelten Safeword. Der Nutzer/die Nutzerin wird alles in seiner/ihrer Macht Stehende tun, um mit dem Schlüsselverwahrer/der Schlüsselverwahrerin in Verbindung zu treten, um Erlaubnis für seine Benutzung zu erhalten, und dessen/deren Anweisungen folgen.
(3) Der Nutzer/die Nutzerin ist dafür verantwortlich, den Keuschheitsgürtel sauber und funktionsfähig zu halten. Der Nutzer/die Nutzerin hat dem Schlüsselverwalter/der Schlüsselverwalterin umgehend mitzuteilen, wenn der Keuschheitsgürtel Wartung benötigt.
(4) Der Schlüsselverwalter/die Schlüsselverwalterin hat die Entfernung des Keuschheitsgürtels zu veranlassen, wenn der Schlüsselverwalter/die Schlüsselverwalterin bemerkt, dass der Gürtel die Gesundheit des Nutzers/der Nutzerin beeinträchtigt, oder wenn der Schlüsselverwalter/die Schlüsselverwalterin bemerkt, dass der Gürtel dem Nutzer/der Nutzerin unzumutbare Unannehmlichkeiten bereitet. Das Wiederanlegen des Keuschheitsgürtels erfolgt in diesem Falle gemäß den unter (4a) niedergelegten Bestimmungen.
(4a) Ist der Umstand, der das Ablegen des Keuschheitsgürtels gemäß (4) veranlasst hat, beseitigt, so ist er entweder vom Schlüsselverwalter/von der Schlüsselverwalterin oder - im Falle der Abwesenheit des Schlüsselverwalters/der Schlüsselverwalterin - vom Nutzer/von der Nutzerin nach Anweisung des Schlüsselverwalters/der Schlüsselverwalterin wieder anzulegen.
(5) Nutzer/in und Schlüsselverwalter/in vereinbaren mit dem Inkrafttreten dieses Vertrages ein Safeword oder eine Safephrase. Benutzt der Nutzer/die Nutzerin das Safeword/die Safephrase, so hat der Schlüsselverwalter/die Schlüsselverwalterin den Keuschheitsgürtel umgehend zu entfernen. Der Schlüsselverwalter/die Schlüsselverwalterin ist dann frei, diesen Vertrag aufzulösen. Das Safeword/die Safephrase lautet: ________________________.
(6) Der Schlüsselverwalter/die Schlüsselverwalterin kann diesen Vertrag jederzeit auflösen. Bei Auflösung dieses Vertrages hat der Schlüsselverwalter/die Schlüsselverwalterin das Entfernen des Keuschheitsgürtels durch den Nutzer/die Nutzerin zu ermöglichen.
(7) Der Schlüsselverwalter/die Schlüsselverwalterin hat das Recht, die Bewegungsfreiheit des Nutzers/der Nutzerin vor der Entfernung des Gürtels zwecks hygienischer Maßnahmen, während seiner Reinigung oder Während der Interaktion mit dem Nutzer/der Nutzerin in geeigneter Weise einzuschränken. Der Schlüsselverwalter/die Schlüsselverwalterin hat die auferlegten Beschränkungen i.d.R. nach Wiederanlegen des Keuschheitsgürtels aufzuheben.
(8) der Nutzer/die Nutzerin wird den Schlüsselverwalter/die Schlüsselverwalterin nicht mit endlosen Diskussionen über den Gürtel oder seinen Gebrauch langweilen. Dasselbe gilt für den Schlüsselverwalter/die Schlüsselverwalterin gegenüber dem Nutzer/der Nutzerin.
(9) Maximalzeit (in Tagen) zwischen den Zeiträumen für die sexuelle Befriedigung des Nutzers/der Nutzerin: __ Tage. Art und Umfang dieser Zeiträume wie unter (9a).
(9a) Dem Nutzer/der Nutzerin ist ein Zeitraum für sexuelle Befriedigung von mindestens __ Stunde(n) gemäß (9) einzuräumen. Der Nutzer/die Nutzerin kann dafür entweder um direkte Unterstützung des Schlüsselverwalters/der Schlüsselverwalterin nachsuchen oder auf Selbstbefriedigung zurückgreifen. Im Falle der Selbstbefriedigung ist für die Verwendung von Hilfsmitteln die Zustimmung des Schlüsselverwalters/der Schlüsselverwalterin einzuholen. Nach dem Ablauf des Befriedigungszeitraums kann der Keuschheitsgürtel dem Nutzer/der Nutzerin nach Gutdünken des Schlüsselverwalters/der Schlüsselverwalterin wieder angelegt werden.
(10) In dem Fall, dass dritte in Gespräche über die Nutzung eines Keuschheitsgürtels durch das Paar einbezogen sind, werden die Partner sich gegenseitig darüber informieren, was genau nach außen gedrungen ist, um das Aufkommen von Missverständnissen zu vermeiden.
(100) Ausfertigung des Vertragstextes. Wahlweise gemäß (100a) oder (100b).
(100a) In Schriftform:
Eine Kopie dieses Vertrages wird sowohl dem Schlüsselverwalter/der Schlüsselverwalterin als auch dem Nutzer/der Nutzerin in Schriftform ausgefertigt. Ein versiegeltes Original in Schriftform kann von dritter Seite, von einer Person des Vertrauens, verwahrt werden.
Die dritte Person kann dabei gemäß Übereinkunft zwischen Schlüsselverwalter/in und Nutzer/in entweder vom Inhalt dieses Vertrages Kenntnis haben oder nicht.
Die dritte Person hat alles zu tun, um nach bestem Wissen und Gewissen das von ihr verwahrte Exemplar des Vertrages unversehrt zu bewahren.
(100b) Elektronische Dateien:
Eine Kopie dieses Vertrages wird sowohl dem Schlüsselverwalter/der Schlüsselverwalterin als auch dem Nutzer/der Nutzerin als elektronische Datei ausgefertigt. Eine weitere Kopie der elektronischen Datei kann von dritter Seite, von einer Person des Vertrauens, verwahrt werden.
Die dritte Person kann dabei gemäß Übereinkunft zwischen Schlüsselverwalter/in und Nutzer/in entweder vom Inhalt dieses Vertrages Kenntnis haben oder nicht.
Die dritte Person hat alles zu tun, um nach bestem Wissen und Gewissen das von ihr verwahrte elektronische Exemplar des Vertrages sowie die Möglichkeit zu dessen Speicherung, Duplizierung und Übertragung unversehrt zu bewahren.
Elektronische Exemplare können in der Form von komprimierten Textdateien (ZIP, PAK, LZH, RAR usw.) mit einem checksum signature stamp gespeichert werden, das der komprimierten Vertragsdatei beigegeben wird. Die file checksum stamps müssen in allen Exemplaren dieselben wie bei der Ausfertigung sein. Die von der dritten Person in Verwahrung genommene Datei ist als ebenso bindend wie ein Vertrag in Schriftform zu betrachten. Wenn Schlüsselverwalter/in oder Nutzer/in ein weiteres Exemplar wünschen, wird die dritte Person den Vertragstext als elektronische Datei auf einem Wechselmedium (Diskette, Band usw.) oder per Modem ausfertigen. Die Vertragsdatei kann verschlüsselt sein ("privacy transformed"), um eine etwaige Entdeckung des Inhalts während Speicherung, Verteilung oder Übertragung zu verhüten.
(100c) Erneuerung und Änderung des Vertrages:
Der Vertrag kann vom Schlüsselverwalter/von der Schlüsselverwalterin im Einvernehmen mit dem Nutzer/der Nutzerin ohne Änderungen durch erneute Abzeichnung, Neudatierung und Neuausfertigung an die betroffenen Parteien oder anderweitig in gegenseitigem Einverständnis erneuert werden. Er kann jederzeit in gegenseitigem Einverständnis von Schlüsselverwalter/in und Nutzer/in erneuert und angepasst werden.
(200) Unterschriften:
Ich, _______________________, der Schlüsselverwalter/die Schlüsselverwalterin des Nutzers/der Nutzerin, bin mir voll der großen Verantwortung für den Gebrauch des Keuschheitsgürtels bewusst, die in meine Hände gelegt ist, und will diese Verantwortung mit Einfühlungsvermögen und Sorgfalt unter genauer Berücksichtigung des Zwecks des Gürtels als Schlüsselverwalter/in in dieser Partnerschaft wahrnehmen.
Ich, _______________________, der Nutzer/die Nutzerin und Träger/in des Keuschheitsgürtels, bin mir voll des Zwecks bewusst, zu dem ich den Gürtel tragen muss, und vertraue meinem Schlüsselverwalter in der Wahrnehmung seiner Verantwortung mir gegenüber, werde ihn in allem unterstützen und treu seinen Anweisungen folgen. Ich bin mir bewusst, dass kleinere Unannehmlichkeiten zu erwarten stehen und dass besondere Anstrengungen in der Körperhygiene erforderlich sind; ich akzeptiere das als für einen Nutzer vollkommen normal.
(200a) Datum des Inkrafttretens und des Vertragsendes:
Inkrafttreten: ____________, Zeit: ____________ Ortszeit.
Vertragsende: ____________, Zeit: ____________ Ortszeit, oder gemäß (5) oder (6).
(300) Gerichtsstand und Rechtsgrundlage:
Dieser Vertrag soll in Übereinstimmung mit den Gesetzen ___des Landes OZ___ ausgeführt und angewandt werden.
Anmerkung des Autors: Der Kern dieses Vertrages stammt überwiegend von C. mit etwa 20%iger Beteiligung von B.S. (und sie sollte (8) ernster nehmen...).
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Translation 99-Feb-24 by:
Partenia@yahoo.com
Page last updated 99-Mar-08 by:
Altairboy@aol.com