Das ist Sabrina 's Urteil!
Urteil
Die Sklavin Sabrina hat durch wiederholtes Fehlverhalten, bewußtes Verstoßen gegen vereinbarte Regeln und Gebote, Nichtbeachtung von Verboten und ihr insgesamt starrsinniges und unbelehrbares Verhalten gezeigt, daß sie nur durch eine dauerhafte Gefangenschaft von ihren unerlaubten Handlungen abgehalten werden kann.
Die Sklavin Sabrina hat bereits mehrere Kerkerstrafen als Kettensträfling verbüßen müssen. Am 19. Juli 1997 wurde sie daher mit dem Brandmal der Kettensträflinge versehen. Diese Strafen haben aber offenbar ihr Verhalten nicht nachhaltig zum Positiven beeinflussen können.
Die Sklavin Sabrina wird daher wegen wiederholtem Ungehorsam zu einer lebenslänglichen Kerkerstrafe als Kettensträfling verurteilt.
Durch die Bestrafung soll sichergestellt werden, daß der Kettensträfling Sabrina keine Möglichkeiten mehr hat, weitere Zuwiderhandlung und Verstöße zu begehen. Außerdem soll durch die Bestrafung dem Kettensträfling Gelegenheit gegeben werden, über ihr Fehlverhalten nachzudenken und dafür zu büßen.
Für den Vollzug der Strafe wird daher folgendes festgelegt:
Alle Eisen werden dauerhaft verschlossen (verschraubt und vernietet),
nur das Schutzschild des Keuschheitsgürtels wird mittels
Vorhängeschloß versperrt und kann bei Bedarf geöffnet
werden.
Verhandelt und vereinbart am 8. Februar 1998
Beginn Strafvollzug am 8. Februar 1998, 14:00 Uhr
Erklärung des Kerkermeisters Thomas
Als für den Strafvollzug an dem Kettensträfling Sabrina verantwortlicher Kerkermeister verpflichte ich mich, für den ordnungsgemäßen Vollzug des obigen Urteils zu sorgen. Ich verspreche, den Strafvollzug mit aller erforderlichen Strenge umzusetzen, dabei jedoch immer darauf zu achten, daß dadurch keine gesundheitliche Beeinträchtigung des Sträflings erfolgt.
Mir ist bekannt, daß sich der Kettensträfling Sabrina weder direkt (durch Notschlüssel oder Werkzeuge) noch indirekt (durch ein Safeword) aus eigener Kraft dem Strafvollzug entziehen kann. Ich werde daher mit besonderer Sorgfalt auf alle Anzeichen und Umstände achten, welche auf eine mögliche Gefährdung des Kettensträflings hindeuten alle erforderlichen und möglichen Maßnahmen durchführen, um diese Gefährdung abzuwenden.
Ich verpflichte mich jedoch auch, jegliche Wünsche des Sträflings bezüglich Aussetzung der Bestrafung und/oder Erleichterung der Haftbedingungen während des Vollzugs nicht zu berücksichtigen, solange erkennbar ist, daß kein Risiko für die Gesundheit des Kettensträflings besteht.
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Thomas, für den Strafvollzug verantwortlicher Kerkermeister
Erklärung des Kettensträflings Sabrina
Ich erkenne das obige Urteil in allen Punkten an und unterwerfe mich hiermit dem festgelegten Strafvollzug durch den für mich verantwortlichen Kerkermeister Thomas.
Mir ist bewußt, daß der Strafvollzug als lebenslängliche Kerkerstrafe ohne zeitliche Beschränkung erfolgt und eine Aussetzung des Vollzuges nur durch den verantwortlichen Kerkermeister Thomas erfolgen kann.
Mir ist weiterhin bewußt, daß mein Körper für die gesamte Dauer des Strafvollzugs in schwere Eisen gelegt und dadurch meine Bewegungsfreiheit eingeschränkt wird.
Ich erkläre hiermit, daß alle von mir während des Strafvollzuges geäußerten Wünsche bezüglich Aussetzung der Bestrafung und/oder Erleichterung der Haftbedingungen durch den verantwortlichen Kerkermeister Thomas nicht berücksichtigt werden sollen und dürfen.
Mir ist bekannt, daß ich weder direkt (durch Notschlüssel oder Werkzeuge) noch indirekt (durch ein Safeword) die Möglichkeit habe, mich aus eigener Kraft dem Strafvollzug zu entziehen.
Ich erkläre weiter, daß ich während und nach der Beendigung des Strafvollzuges keinerlei Klagen oder Forderungen gegenüber dem verantwortlichen Kerkermeister Thomas erheben werde, solange er seine oben genannten Verpflichtungen erfüllt hat.
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Sabrina, zu lebenslänglicher Kerkerstrafe verurteilter Kettensträfling
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